Folgende Leistungen werden übernommen:
Vorsorge:
Neben den Besuchen beim Facharzt ist auch eine Hebammenbetreuung in der Schwangerschaft möglich. Die Kosten hierfür werden komplett von der Kasse übernommen.
Wochenbettbetreuung:
Auch die Betreuung im Wochenbett wird von der Krankenkasse übernommen. In der Regel kommt die Hebamme bis zum 10. Tag nach der Geburt täglich zu Ihnen nach Hause, in den nächsten Wochen werden bis zu 16 weitere Besuche von der Kasse bezahlt. Sollten weitere Besuche nötig sein, was in der Regel nicht der Fall ist, kann der Facharzt ein Attest ausstellen.
Die Hebamme kann über die gesamte Stillzeit beraten und dies auch mit den Krankenkassen abrechnen.
Privatpatientinnen:
Privatpatientinnen sollten in Ihren Vertragsunterlagen überprüfen ob die Leistungen für Hebammenhilfe von Ihrer Versicherung übernommen werden.
Maria Gillen Hebamme